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AGCM: choose your benefits

07/10/2026

Die zwölf Skigebiete des Verbunds Dolomiti Superski haben sich gegenüber der italienischen Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde verpflichtet, Kundinnen und Kunden, die in den Wintersaisons 2022/23, 2023/24 und 2024/25 einen Skipass für eines der Skigebiete erworben haben, eine Reihe von Ermäßigungen und Rückerstattungen zu gewähren.

Teilnahmebedingungen
Diese Initiative richtet sich ausschließlich an Kundinnen und Kunden, die in den Wintersaisons 2022/23, 2023/24 oder 2024/25 (ausgenommen die Wintersaison 2025/26) einen Skipass für eines der 12 Skigebiete mit einer Gültigkeit von 1 bis 31 Tagen erworben haben.
Die 12 Skigebiete des Verbunds Dolomiti Superski sind Cortina D'Ampezzo, Kronplatz, Alta Badia, Gröden/Seiser Alm, Val di Fassa/Carezza, Arabba/Marmolada, 3 Zinnen Dolomiten, Val di Fiemme/Obereggen, San Martino di Castrozza/Passo Rolle, Gitschberg Jochtal/Brixen, Alpe Lusia/San Pellegrino und Civetta.
BITTE BEACHTEN: Von der Initiative ausgeschlossen sind Saison-Skipässe der einzelnen Skigebiete sowie sämtliche Arten von Dolomiti-Superski-Skipässen.

Vorgesehene Ausgleichsmöglichkeiten
Kundinnen und Kunden, die die Voraussetzungen erfüllen, können zwischen einer Rückerstattung in Höhe von 20 % des gezahlten Betrags und einem Gutschein in Höhe von 30 % des gezahlten Betrags wählen, der für den zukünftigen Kauf eines Skipasses für ein einzelnes Skigebiet verwendet werden kann.
Die Leistungen werden vorbehaltlich der Verfügbarkeit der dafür vorgesehenen Mittel gewährt.

  1. Du erhältst per Banküberweisung eine Rückerstattung in Höhe von 20 % des Gesamtwerts der Skipässe, für die du den Antrag gestellt hast.

  2. Du erhältst einen Gutschein in Höhe von 30 % des Gesamtwerts der Skipässe, für die du den Antrag gestellt hast. Dieser kann für einen oder mehrere zukünftige Käufe verwendet werden. Bei jedem neuen Kauf kann der Gutschein den Preis des neuen Skipasses ganz oder teilweise abdecken.

PRÜFE, OB DEIN SKIPASS BERECHTIGT IST
Informiere dich darüber, welche Skipass-Arten in der Initiative enthalten bzw. davon ausgeschlossen sind.

Stelle deinen Antrag ab dem 15. Oktober 2026 online

Wir bereiten derzeit alle notwendigen Informationen vor, um das Verfahren so einfach und verständlich wie möglich zu gestalten.
Ab dem 15. Oktober 2026 können alle Anspruchsberechtigten ihren Antrag direkt über die dafür vorgesehene Plattform einreichen.
Bis dahin empfehlen wir dir, diese Seite regelmäßig zu besuchen. Hier findest du alle wichtigen Informationen und Aktualisierungen zu Verfahren, Fristen und Voraussetzungen.